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| Amtliche Hinweise, Gesetze und Vorschriften | |
| Neue Einreisebestimmungen für EU Länder | |
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Ab dem 1 Oktober gelten neue europaweite Ein- und Ausreisebestimmungen für Hunde. Wer nach dem 1. Dezember 2004 mit Hund oder Katze in die Europäische Union (EU) reist, muss den neuen Heimtierausweis, der die seit 1.Oktober verlangete amtstierärztliche Bescheinigung ersetzt, mit sich führen. Für Reisen nach Deutschland entfällt die Bescheinigung in den meisten Fällen. Deutschland akzeptiert unter gewissen Bedingungen bis am 2. Juli 2005 noch den herkömmlichen Impfausweis. Dies jedoch nur, wenn der Tierhalter über einen Impfausweis verfügt, der vor dem 1. Oktober ausgestellt worden und in dem eine noch gültige Tollwutimpfung verzeichnet ist. Zusätzlich sollten Dokumente mitgeführt werden, in denen das Datum der Kennzeichnung des Tieres ersichtlich ist. In jedem Fall muss das Tier bei Reisen in die EU jedoch mit einem Mikrochip oder einer lesbaren Tätowierung gekennzeichnet und gegen Tollwut geimpft sein. Die Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte bereitet zur Zeit einen Heimtierausweis vor. Dieser soll bis November vorliegen und wird sowohl die Veterinärbescheinigung wie den heutigen Impfausweis ersetzen. Den künftigen Heimtierausweis werden wieder alle Tierärzte in der Schweiz ausfüllen können. Wie bisher ist für Reisen mit Heimtieren eine Tollwutimpfung nötig. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt sein und darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Die 30-tägige Wartefrist entfällt bei jährlich nachgeimpften Tieren. Die neuen Vorschriften gelten ausschliesslich für Reisen mit höchstens fünf Heimtieren. Für die Einreise oder Rückreise mit Heimtieren in die Schweiz ergeben sich grundsätzlich keine Änderungen. Reisende sollten sich rechtzeitig erkundigen (BVET). So ist zur Einreise oder Rückreise mit Hunden oder Katzen aus Tollwut-Ländern vorgängig eine Bewilligung beim BVET zu beantragen. Dies ist etwa bei den meisten der neuen EU-Mitgliedsstaaten nötig. BUNDESAMT
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